Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen den Teilnehmern/Teilnehmerinnen (nachfolgend: Teilnehmer) und uns geschlossenen Verträge, soweit nichts anderes vereinbart wird.

2. Anmeldung / Vertragsabschluss

(1) Unsere Kurs- und sonstigen Angebote sind freibleibend. Mit Abgabe oder Übersendung der unterzeichneten Anmeldung gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Dieses Angebot sind wir berechtigt, innerhalb von 14 Tagen anzunehmen. Die Annahme kann erfolgen durch eine Bestätigung unsererseits in Schriftform oder in Textform. Erst durch unsere Annahme kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Im Falle des Vertragsabschlusses reservieren wir einen Unterrichtsplatz in dem gewünschten Kurs.

(2) Wir behalten uns vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen abzusagen. In diesem Falle benachrichtigen wir die Teilnehmer unverzüglich und erstatten etwaig bereits gezahlte Kurshonorare, sofern nicht ein anderer Termin vereinbart wird.

3. Kursgebühren

(1) Die Kursgebühren sind dem jeweils aktuellen Kursplan bei der Anmeldung zu entnehmen. Diese sind bei Vertragsabschluss vor Durchführung der Kurse zur Zahlung fällig.

(2) Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht oder der Abbruch eines Kurses befreit den Teilnehmer nicht von der Vergütungspflicht. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.

(3) Kurshonorare sind bis zur ersten Unterrichtsstunde in bar oder vor Kursbeginn per Überweisung zu zahlen. Bei Rücktritt bis eine Woche vor Kursbeginn wird die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € pro angemeldeten Teilnehmer zurückerstattet.

 Bankverbindung:
 Kontoinhaber:   Tanzschule Urban
 Bank:    Sparkasse Mittelfranken Süd
 IBAN:  DE35 7645 0000 0231 7004 10
 BIC:    BYLADEM1SRS

 

(4) Mitgliedsbeiträge für fortlaufende Kurse sind monatlich zum ersten des Monats zu bezahlen, erstmals anteilig in dem Monat, in welchem die erste Kursteilnahme stattfindet.

(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen zu. Im Übrigen ist die Aufrechnung ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann ein Teilnehmer nur ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

(6) Bei wiederkehrend zu zahlenden Kurshonoraren behalten wir uns vor, die Kurshonorare vom Konto des Teilnehmers einzuziehen.

(7) Im Übrigen sind die Kurshonorare vollständig zu leisten.

(8) Etwaig von uns erteilte Gutscheine über Kurshonorare sind innerhalb von 3 Jahren, berechnet ab dem 01.01. des Folgejahres, in welchem der Gutschein ausgestellt wurde, einlösbar und nicht übertragbar.

4. Tanzunterricht

(1) Wir behalten uns vor, Kurse aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen abzusagen oder einen Wechsel des Lehrers/der Lehrerin vorzunehmen.

(2) Während der Schulferien in Bayern und an den bayerischen gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Wir behalten uns vor, die angegebenen Unterrichtszeiten der Kurse aus wichtigem Grund, zum Beispiel aufgrund der Teilnahme des Tanzlehrers bzw. der Tanzlehrerin an einem Turnier oder einer Fortbildung, oder bei Erkrankung abzuändern.

(3) Wir sind bei der Gestaltung des Unterrichtes in tänzerischer und künstlerischer Hinsicht frei.

(4) Die Kurse beginnen pünktlich. Verspätungen von Teilnehmern führen nicht zur Erstattung des Kurshonorars.

(5) Versäumte Kurse in anderen als den gebuchten Tanzkursen der Tanzschule nachzuholen, ist lediglich nach Rücksprache mit uns möglich.

5. Haftung

(1) Ansprüche des Teilnehmers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche des Teilnehmers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Tanzschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig sind.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Tanzschule nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser Schaden einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadenersatzansprüche des Teilnehmers aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Absätze (1) und (2) gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Tanzschule. Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bliebt unberührt.

6. Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Bei fortlaufenden Kursen, für die das Kurshonorar als Monatsbeitrag zu leisten ist, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

7. Hausordnung in unserer Tanzschule

(1) In unseren Räumen ist der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht erlaubt, ausgenommen hiervon sind Kurse für Kinder oder Fitnesskurse.

(2) Das Betreten unserer Tanzsäle ist nur mit sauberen Schuhen gestattet.

(3) Für Garderobe und sonstige mitgeführte Gegenstände des Teilnehmers übernehmen wir keine Haftung.

8. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen und Willenserklärungen nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen uns gegenüber oder gegenüber dem Teilnehmer bedürfen der Textform. Ausgenommen hiervon sind die Erklärung von Kündigungen, die der Schriftform bedürfen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

(3) Sofern unser Auftraggeber Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem geschlossenen Vertrag Weißenburg i. Bayern.

(4) Für den Vertragsabschluss für das Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.